Autoglas

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Steinschläge können die Windschutzscheibe bzw. das Autoglas nachhaltig beschädigen. Derartige Schäden bergen abhängig vom jeweiligen Schadensbild, zudem ein theoretisches Gefahrenpotential für den Fahrer. Aufgrund dessen sollte der Mangel am Autoglas umgehend von einem Experten begutachtet und fachmännisch behoben werden. Angesichts dieser Faktoren sollte das defekte Autoglas zeitnah repariert oder bei Bedarf gegen eine neue Windschutzscheibe ausgetauscht werden. Ob ein vollständiger Austausch oder lediglich eine Reparatur erforderlich ist, können Verbraucher anhand spezieller Indikatoren selbst erkennen.

Trifft der Stein einen Bereich der Scheibe, welcher nicht das unmittelbare Sichtfeld des Fahrers umfasst und keinesfalls einen maximalen Durchmesser von 5 mm übersteigt, kann der Schaden repariert werden. Selbiges gilt für Segmente der Scheibe, die einen Mindestabstand von 10 cm zur Randbegrenzung aufweisen und maximal 5 mm groß sind.   

Demgegenüber ist eine Reparatur im Areal des jeweiligen Fahrersichtfeldes grundsätzlich nicht zulässig. Ein kompletter Austausch der Windschutzscheibe ist somit unvermeidlich. Als Sichtfeld ist die Zone unmittelbar vor dem Fahrer gemeint, die die identische Fläche eines DIN – A4 – Blattes besitzt.  

Eine Reparatur der Scheibe ist zudem nur zulässig, sofern sowohl die Zwischenfolie als auch die Innenscheibe trotz Steinschlag intakt geblieben sind. Außerdem dürfen in die Scheibe weder Wasser noch Schmutz eingedrungen sein. Zur Überprüfung sollte beispielsweise ein Aufkleber direkt auf die defekte Stelle aufgebracht werden. Alternativ kann die Schadstelle punktuell mit einer Folie überklebt werden, um eventuelle Wasser- oder Schmutzrückstände zuverlässig erkennen zu können.  

Die in diesem Rahmen erforderliche Reparatur ist mit einem relativ geringen Arbeitsaufwand für die ausführenden KFZ – Werkstätten oder Autoglas – Fachbetriebe, wie beispielsweise GLAS BAUER, verbunden. Nach der fachgerechten Arbeit verfügt das Autoglas erneut über seine ursprüngliche Festig- bzw. Widerstandsfähigkeit. Zusätzlich ist die Schadenstelle im Anschluss optisch nahezu unsichtbar.  

Die anfallenden Kosten für eine Reparatur sind in diesem Kontext relativ gering. Demnach veranschlagen die Dienstleister für die Instandsetzung nach einem einfachen Steinschlag einen moderaten Preis, der sich in der Regel zwischen 50 und 100 € bewegt. Zahlreiche Unternehmen gewähren auf diese Leistung anknüpfend eine Garantie.  

Der Austausch einer Windschutzscheibe gestaltet sich demgegenüber arbeitsintensiver, da die Frontscheiben bei neuwertigen Fahrzeugen eingeklebt sind. Durchschnittlich sind die aufzuwendenden Kosten für entsprechende Ausbesserungen in einem Preissegment von durchschnittlich 400 bis 1000 € angesiedelt. Die anfallende Gebühr ist maßgeblich von der Ausführung des ersetzten Elementes abhängig.  

In beiden Situationen greift die individuelle Teilkasko – Versicherung des Geschädigten. Die Selbstbeteiligung muss der Eigentümer des PKW stets eigenständig tragen. Dieser Eigenanteil ist in der Regel mit einem Betrag zwischen 150 oder 300 € festgesetzt. Allerdings erfolgt in diesem Kontext aufgrund des Steinschlagschadens generell keine Höherstufung des betroffenen PKW – Besitzers.  

Vereinzelt versuchen die Reparatur – Betriebe die Kunden zu einem unnötigen Scheibenaustausch zu animieren, indem sie anbieten die Kosten für die jeweilige Eigenbeteiligung des Geschädigten zu übernehmen. Der ADAC rät Verbrauchern zwingend von dieser Praxis ab, da selbige als Versicherungsbetrug zu klassifizieren ist.


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