Terrassendach

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Ist ein Bauantrag für ein Terrassendach notwendig?

Das Dach der Terrasse ist perfekt bei windigen, kühlen und regnerischen Tagen. Ein additionaler Vorteil ist, dass die Gartenmöbel darunter geschützt sind und keine Abdeckung benötigen oder einen anderen Standort. Oftmals werden die Überdachungen einer Terrasse ohne Nachfrage beim Bauamt errichtet. Ein heikles Thema, denn das Bauamt kann den Besitzer auffordern, bei einem Verstoß gegen die Bauvorschriften das Dach für die Terrasse wieder zu entfernen. 

Rechtssicherheit durch einen Bauantrag

In den Bundesländern sind die Bauvorschriften differenziert geregelt. Aus diesem Grunde kann auf die Frage, ob ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung erforderlich ist, keine allgemeine Antwort gegeben werden. Oftmals ist keine Genehmigung erforderlich. Bei kleineren Überdachungen ist dies der Fall, die eine Gesamtfläche von 30 Quadratmeter und eine Tiefe von mehr als drei Meter nicht überschreiten. Zur Sicherheit sollte mit der örtlichen Gemeinde oder dem Bauamt Rücksprache gehalten werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt Probleme mit der Bauaufsichtsbehörde ausgeschlossen werden können. Das Bauamt gibt unverzüglich Informationen darüber heraus, welche Vorschriften bei der Errichtung eines Daches für die Terrasse vorliegen. Selbstverständlich müssen auch bei einer Überdachung ohne Genehmigung der Mindestabstand zu den nachbarlichen Grundstücken, sowie die Vorschriften des Bebauungsplanes der örtlichen Gemeinde eingehalten werden. Zusätzlich ist für das Terrassendach die notwendige Statik erforderlich und die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist zu berücksichtigen. Auch bei einem minimalen Dach für die Terrasse ist es vernünftig, einen Bauantrag zu stellen. Nach der Antragsbearbeitung wird eventuell der Bescheid ausgestellt, dass eine Genehmigung für das Bauvorhaben nicht erforderlich ist.

Die Statik dient als Sicherung für die notwendige Stabilität

Von Bedeutung ist, bei gegebener Statik, die Errichtung einer Überdachung für die Terrasse. Nicht nur die Hausbewohner erhalten einen Schutz, auch das Haus, an der die Überdachung montiert wird. Erfolgt die Anfertigung und Montage durch einen Handwerksbetrieb, übernimmt das Unternehmen die Berechnungen und stellt die notwendigen Papiere zusammen, die komplett mit dem Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht werden müssen. Mittlerweile werden Überdachungen für die Terrasse oftmals im Handel als Bausatz im Do-it-yourself-Verfahren offeriert. Hier bieten die Hersteller für die unterschiedlichen Varianten Muster an, falls es sich um eine standardisierte Ausführung handelt. Für ein Terrassendach, welches nach individuellem Kundenwunsch angefertigt wurde, können die Hersteller wie Kuhnert Glasbau mit der notwendigen Statik beauftragt werden.

Notwendige Schriftstücke für den Bauantrag

Die Einreichung des Bauantrages ist nur durch eine bauvorlageberechtigte Person möglich, oder muss wenigstens von einer solchen Person unterzeichnet werden. Im Regelfall sind nur Architekten und Bauingenieure bauvorlageberechtigt. Auch ein Handwerksmeister ist dafür prädestiniert. Für den Bauantrag sind die notwendigen Unterlagen einzureichen. Sie bestehen aus der Darstellung des Bauvorhabens mit den notwendigen Zeichnungen, der Statik und dem Lageplan des Grundstücks. Um einen späteren Nachbarschaftsstreit auszuschließen, kann direkt mit dem Antrag die unterschriebene Einverständniserklärung der Nachbarn vorgelegt werden. Ein Bauantrag ist mit Gebühren verbunden, die Kostenhöhe wird nach dem Vorhaben bestimmt. Die prozentuale Berechnung erfolgt über die Summe des Rohbaus. Die Rohbausumme errechnet sich aus dem festgelegten Wert des Rohbaus der Bundesländer und dem Volumen der überbauten Fläche.


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