Bauzaun

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Hinter einem Bauzaun verbirgt sich nichts anderes als eine Baustellenabsperrung oder Baustellenabsicherung, wobei es hier verschiedene Optionen gibt, um die behördlichen Auflagen zu erfüllen. Fakt ist, dass die Absperrung bzw. Absicherung einer Baustelle durch einen solchen Bauzaun, zum Beispiel von der Kommanditgesellschaft HANSA BAUSTAHL Handelsgesellschaft mbH & Co, eine gesetzliche Vorgabe ist und erfüllt werden muss. Verantwortlich dafür ist in der Regel der Bauherr oder die Bauherrin bzw. der Bauträger, also mehr oder weniger auch der Eigentümer der Baustelle, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich dabei um eine natürliche Person oder um eine juristische Person handelt. Schließlich kann sowohl der Nachbar von nebenan Bauträger sein, als auch beispielsweise eine Aktiengesellschaft. 

Den Bauzaun als Bauabsperrung korrekt ausführen  

Darüber hinaus ist der Bauträger oder Bauherr aber nicht nur dafür verantwortlich, dass es einen solchen Zaun gibt, sondern auch dafür, dass dieser seinen Sinn und Zweck erfüllen kann bzw. korrekt aufgestellt ist und die Baustelle auch wirklich absperrt und vor unerlaubtem Zutritt schützt. Das bedeutet, wenn also Unwetter oder Stürme übers Land ziehen, muss kontrolliert werden, ob der Zaun noch steht, denn immerhin handelt es sich bei einer Baustellenabsperrung nicht um einen festen Zaun, sondern um einen Metallzaun aus Gittern, die mehr oder weniger lose in den Boden eingesteckt werden oder in dafür vorgesehenen Betonklötzen stecken. Diese können umfallen oder der gesamte Zaun könnte umstürzen, so dass die Baustelle nicht mehr abgesperrt wäre. Dies müsste dann wieder korrigiert werden. Einige Gemeinden sehen hierfür Fristen vor, innerhalb derer die Baustelle und ihre Absperrung kontrolliert werden müssen, wobei Sonn- und Feiertage meist berücksichtigt werden.   

Den richtigen Zaun für jede Baustelle finden  

Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, eine Baustellenabsperrung zu mieten oder zu leasen, je nachdem, wie häufig diese verwendet werden muss. Wer also eine einmalige Absperrung benötigt, um sein Eigenheim zu bauen, sollte sich am besten umfassend von seinem Architekten beraten lassen und der betreuenden Unternehmung auch die Absicherung der Baustelle überlassen. Gewerbliche Bauträger, die zahlreiche Baustellen betreiben und häufig Zäune dieser Art benötigen, könnten auf Dauer mit der eigenen Anschaffung preiswerter arbeiten, wobei hier aber immer auch berücksichtigt werden muss, worin der Bauträger seinen Geschäftsschwerpunkt sieht. Handelt es sich beispielsweise um einen Reiseveranstalter, der eine eigene Hotelkette errichten lässt, so gilt dieser als privater Bauherr und es kann sinnvoll sein, den jeweiligen Bauausführern auch hier die Absicherung zu überlassen. Handelt es sich dagegen um einen Bauausführer, der häufig (fremde) Baustellen absichern muss, so empfiehlt sich die Anschaffung eigener Zäune.   

Den richtigen Partner für die eigene Baustelle finden  

Hier kann es sinnvoll sein direkt auf die Empfehlung des Architekten oder der Architektin zu hören und eine Baustellenabsicherung durch deren Partner zu akzeptieren. Meist arbeitet der Fachmann oder die Fachfrau schon lange Jahre mit dem betreffenden Baustellenabsicherer zusammen und kann somit auch für die ordnungsgemäße Durchführung garantieren. Hier wäre der Bauherr in der Haftung, wenn einem Dritten durch eine nicht oder nicht vollständig vorhandene Absicherung ein Schaden entsteht. Dies gilt auch dann, wenn die dritte Person überhaupt nichts auf der Baustelle zu suchen hat.


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